WDR-Sendung "Servicezeit" vom 15.04.2015 18.20 Uhr Thema: Gleitsichtbrillen

 In Rücksprache mit meiner Aufsichtsbehörde darf ich folgendes verlautbaren:

Das Ergebnis in der qualitativen Ausführung entspricht nicht den Erkenntnissen, welche mitgeteilt wurden.

Es ist mir rätselhaft, wie dieses "Ergebnis" zustande kommt.

Nach meinen neutralen Feststellungen zur

• Tauglichkeit

• Nutzbarkeit

• Breite der Sehfelder und insbesondere der

• Sehleistung insgesamt (!)

hätte -in jedem einzelnen Punkt-

eine andere Brille "Testsieger" werden müssen !

 

(Ich darf aber nicht verlautbaren, welche Brille es gewesen wäre.

Dieses unterliegt wieder der Schweigepflicht eines vereidigten Sachverständigen.)

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.

 

Wolfgang Hirt

■ Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Augenoptiker-Handwerk
der Handwerkskammer zu Köln

■ Vorsitzender der ZVA-Prüfungskommission zur Feststellung der besonderen Sachkunde
im Augenoptiker-Handwerk für Sachverständigenbewerber/innen der BRD

■ MA im Gremium des DIN-Normungsausschusses "Gleitsichtgläser"
(Charakterisierung von Freiformflächen)


■ Staatlich geprüfter Augenoptiker

■ Selbständiger Augenoptiker-Meister

 

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