WDR-Sendung "Servicezeit" vom 15.04.2015 18.20 Uhr Thema: Gleitsichtbrillen
In Rücksprache mit meiner Aufsichtsbehörde darf ich folgendes verlautbaren:
Das Ergebnis in der qualitativen Ausführung entspricht nicht den Erkenntnissen, welche mitgeteilt wurden.
Es ist mir rätselhaft, wie dieses "Ergebnis" zustande kommt.
Nach meinen neutralen Feststellungen zur
• Tauglichkeit
• Nutzbarkeit
• Breite der Sehfelder und insbesondere der
• Sehleistung insgesamt (!)
hätte -in jedem einzelnen Punkt-
eine andere Brille "Testsieger" werden müssen !
(Ich darf aber nicht verlautbaren, welche Brille es gewesen wäre.
Dieses unterliegt wieder der Schweigepflicht eines vereidigten Sachverständigen.)
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.
Wolfgang Hirt
■ Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Augenoptiker-Handwerk
der Handwerkskammer zu Köln
■ Vorsitzender der ZVA-Prüfungskommission zur Feststellung der besonderen Sachkunde
im Augenoptiker-Handwerk für Sachverständigenbewerber/innen der BRD
■ MA im Gremium des DIN-Normungsausschusses "Gleitsichtgläser"
(Charakterisierung von Freiformflächen)
■ Staatlich geprüfter Augenoptiker
■ Selbständiger Augenoptiker-Meister