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Schnäppchen-Jäger: Die "natürliche Beute" des Anbieters.

„Schnäppchen-Preise“ bedingen u.a. vorgenannte Kostenreduzierungen im Einkauf, Verarbeitung und Zeiteinsatz und sind i.d.R. willkommene „Beute“ eines/des nur vorgeblichen Billig-Anbieters.

  • Für den Kunden ist die Qualität der Leistung nämlich rein preislich nicht vergleichbar.

  • Eine Brille besteht aus mehr als nur zwei Gläsern und der Fassung.

Natürlich muss man relativieren:

  • Manche Angebote (extrem ! selten) sind wirkliche Schnäppchen.

  • Nur haben Sie i.d.R. nicht den Hauch einer Chance das zu erkennen !

Es verdient der Schnäppchen-Anbieter meist nämlich so richtig, beim (Beispiele):

 

Sonderangebot # 1: "Der Klassiker" - Nachlass/Rabatt 50% - 60% - 70%, ja sogar 8o% ! (Bsp. auch : "Sommer- oder Winterschlußverkauf")

  • Ein Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater redet bei Handwerksbetrieben von magerem Ertrag bei 7% des Umsatzes, bei 15% oder höher redet er plötzlich von "Goldgrube"...., ja super....

  • Wenn 15% vom Umsatz als Gewinn schon die obere Grenze sind, wieso werden dann o.a. Nachlässe bis zu 80% gewährt bzw. angeboten ?

  • Besteht nicht die Möglichkeit, daß der ursprünglich höhere Preis (Der sogenannte Mondpreis, auf den der Nachlass gewährt wird) eventuell "ein bisschen zu hoch" angesetzt wurde um diesen "Rabatt" nennen zu können ?

  • Da hilft dann auch kein ausgeschnittener Gutschein aus der Zeitung mehr...... ;-)

  • BESONDERE VORSICHT bitte bei Nachlässen auf Einzelpositionen (bspw. einer Fassung "-60%") wenn Sie die Brillengläser dazu mitkaufen müssen! Es könnte nämlich sein, daß Sie über den Brillenglaspreis Ihren "Nachlass" verlieren (sog. Zwangsabnahme -preislich erhöht- zum Ausgleich des Nachlasses).

  • Regulär hört ja die obere Gewinnspanne bei ca. 15% schon auf, d.h. dieses wäre i.d.R. der maximale Nachlass =Verkauf zum Selbstkostenpreis, ohne jeden Gewinn...

Sonderangebot # 2: „Kaufen Sie ein Glas, dann schenken wir Ihnen das Zweite !“

  • Bedenken Sie bitte, daß auch dieses Angebot dazu da ist, Geld zu verdienen.

  • Ist nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß Sie mit dem ersten Glas das Zweite schon längst mitbezahlt - ggf. sogar überbezahlt - haben ?

  • Der Anbieter legt nämlich ganz bestimmt nicht drauf.

Sonderangebot # 3: „Später 598 € das Paar, jetzt (zum Einführungspreis...) nur 198 €, oder 99 € als Testphase !“ "Limitierte" Angebote dienen i.d.R. dazu, daß die Leute nicht nachdenken und schnell kaufen.

Wenn irgendwelche Brillengläser "heute für 99€ und später für 598€" zu verkaufen wären, warum sollten man Ihnen dieses Geld schenken ? Sie wären es doch wert ?

TESTPHASE ? BESONDERE VORSICHT !

Sie testen ein Produkt, also muss Ihnen klar sein, daß es möglichweise nicht Ihren Ansprüchen genügt. Als Test-Teilnehmer ist die Rückgabe aber zumeist ausgeschlossen. Das Geld ist weg !

  • Auch durch Nennung eines sogenannten „Mondpreises“ wird "billig sein" nach aussen hin vermittelt.

  • Der tatsächlich faire Preis -ggf. ist das immer noch zu teuer- bleibt Ihnen verborgen.

  • Auch problemlos möglich: Geringster Wareneinstandspreis weniger als ein paar Euro (das Paar !)

  • Ob das jetzt für Sie bestellt wird -oder ggf. andere, höherwertige Ware- bleibt Ihnen auch verborgen.

Sonderangebot # 4: Mit Nennung der Markenbezeichnung: „Das ist infolge Markteinführung derzeit so günstig.“ „Wir haben Sonderkonditionen.“ (Möglichst befristet, zum schnelleren Kaufanreiz).

  • Auch die Industrie gibt Ihre Gläser bzw. Fassungen nicht plötzlich zum halben Preis wie sonst ab.

  • Und wenn: Dann haben es i.d.R. zumeist alle ! Folglich handelt es sich um kein "echtes" Schnäppchen.

  • Alternativ und/oder ist auch möglich: Der Zeit- und Arbeitseinsatz kann bzw. muss entsprechend zum Preis reduziert werden. Inwieweit dieses letztendlich zu Ihrem Nachteil erfolgt -oder auch nicht- ist anzudenken.

Sonderangebot # 5: „Nachlass für die Fassung gemäß Ihres Alters in Prozent.“

  • Preis der Fassung: Egal. (Geringster Wareneinstandspreis weniger als 0,xx €.)

  • Vorsichtig ausgedrückt, liegt eine gewisse Wahrscheinlichkeit hierin: Es handelt sich um einen sogenannten "Frequenzbringer".

  • Denn auch wenn Sie hundert Jahre alt sind, 0,xx € und ggf. deutlichst höher lassen sich für den Anbieter leicht verschmerzen, denn Sie brauchen ja noch die Brillengläser, die man Ihnen tunlichst auch noch verkauft !

  • = Mischkalkulation: Über den Preis der Gläser wird die Fassung "natürlich" mitbezahlt.

  • Hinweis 1: Ein Jurist könnte Ihnen ggf. bestätigen, daß Ware nicht unter dem Einkaufspreis abgegeben werden darf (= Unzulässige Dumpingpreise). Logischerweise müssen Sie über die Glaspreise die Fassung mitbezahlen. Oder:

  • Hinweis 2: Hinzu kommt bei genauer Betrachtung, daß der Kunde ja auch nur die Fassung ohne Gläser kaufen kann und die Fassung nicht unter dem Einkaufspreis abgegeben werden DARF ! Überlegen wir mal:

  • Der möglicherweise 99jährige Kunde bekommt selbstverständlich einen 99%igen Rabatt auf die 100€-Fassung, folglich darf dieses Modell (um keinen unzulässigen Dumpingpreis zu gewähren) nicht mehr als  EINEN (!) Euro incl. MwSt. im Einkauf gekostet haben, also maximal 84 Cents netto.

  • Wenn Sie "nur" 35 Jahre alt sind, dann kostet Sie diese Schnäppchen-Fassung mit Altersnachlass auch "nur" 65 €.

  • Gilt dieses Angebot auch noch für alle Brillenfassungen beim anbietenden Laden so können Sie sich ausrechnen, daß bei ca. 1000 Fassung in der Auslage, der gesamte Warenwert unter 840 € zzgl. MwSt. liegen MUSS ! Aus diesem Grunde gelten i.d.R. die Alternachlässe auch nur für "ausgewählte" Modelle, welche entsprechend hochgepreist wurden.

 

Dieses Angebot #5 ist eines der besten Beispiele dafür, daß der Anbieter eines "Sonderangebots" i.d.R. erheblich mehr verdienen kann (und wird), als der regulär kalkulierende Augenoptiker.

 

Sonderangebot # 6: Eigenmarken „Wenn Sie die Brille anderswo günstiger bekommen, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis oder die Differenz !“

  • Eigenmarken sind i.d.R. (auch) dazu da, daß die Preise für dieses Produkt nicht verglichen werden können.

  • Wenn der Vergleich fehlt -da es bspw. die Brille nirgendwo anders gibt- lässt sich das sehr leicht sagen.

  • Auch fehlt die Möglichkeit der Erkennung des tatsächlichen Gegenwertes.

  • = Transparenzmangel

 

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