Benötigte Angaben für eine Brillenbestellung im Internet

oder

Wie ermittle ich die notwendigen Angaben für eine korrekte Bestellung ?

Vorteile und Risiken für den Besteller.

 

Vorbemerkungen

Nachfolgende Aussagen leiste ich gemäß meiner Vereidigung als Unparteiischer.

Immer häufiger werden Anfragen nach den notwendigen Informationen für eine Internet-Brillen-Bestellung getätigt, denn da ist es ja billiger, eine Brille zu erhalten. Auch wenn dem einen oder anderen Kollegen diese Ausführungen mißfallen sollten, so stellen sie doch eine neutrale Meinung dar.

Der reine Internet-Brillen-Versender kann dem Besteller allerdings nicht garantieren, daß er mit der gelieferten Brille überhaupt am Strassenverkehr teilnehmen darf, da in Ermangelung einer Messdaten-Ermittlung (bei angepasster Brille) wesentliche Datengrundlagen für eine ordnungsgemäße Anfertigung fehlen.

Der Internet-Brillen-Versender benötigt vom Besteller:

1.   Die z.Zt. genauen, aktuellen Brillenglasstärken für die Ferne und/oder für die Nähe

2.   Wenn Sie jetzt noch genau wissen, welche Brillenfassung und welche Art und Ausführung der Brillengläser für Sie optimal ist, ferner welche Kombinationen hierbei sinnlos sind, so sind Sie schon mit diesen Grundvoraussetzungen einen grossen Schritt weiter.

3.   Sie benötigen nunmehr noch für die ausgewählte Brillenfassung die sogenannten Zentrierdaten, d.h.: Wie müssen die Brillengläser hierin eingearbeitet werden ? Höhe, Breite, Abstände etc.

Extrem wichtig ist u.a. der Abstand des einzuarbeitenden Brillenglases zum Auge (HSA = Hornhautscheitelabstand genannt).

Von reinen Internetlieferanten wird -wenn überhaupt- "ungerne" erwähnt, daß auch hier Abweichungen von wenigen Millimetern schon zu erheblichen Brauchbarkeitseinschränkungen führen (bishin zur klassischen Fehlanfertigung).

Der Besteller wird zumeist im unklaren gelassen, daß dieses überhaupt eine Rolle spielt. Ferner: Der Laie braucht nicht zu glauben, daß der "HSA" immer die Ebene der Vertiefung im Fassungsrand darstellt.

 

3.1 Zwingend erforderlich ist folgendes Wissen:

a) Der sogenannte Augenabstand (Pupillendistanz genannt), und zwar für jedes Augen einzeln, bezogen auf die sogenannte Fassungsebene, d.h. mit aufgesetzter Brille (kaum eine Brille sitzt mittig).

b) Der Höhendurchblickspunkt jedes Auges in der Ebene der Fassung. Je nach persönlicher, normaler Kopfhaltung kann dieser aber in erheblichem Maße schwanken.

c) Wie weit vor dem Auge wird das Brillenglas in die gewählte Fassung eingearbeitet (das "HSA-Problem") ?

 

4.   Bei Mehrstärkengläsern (sog. Bifokal-, Trifokal- oder Gleitsichtgläsern)

ist es ferner zusätzlich erforderlich, die Lage Wirkungsbereiches im Übergang und den Durchblickspunkt in der Nähe zu ermitteln, d.h. in Höhe und seitlicher „Nach-innen-Verlagerung“ die Angabe dieses Punktes festzulegen.

All dieses bedingt als Grundvoraussetzung die Voranpassung der Fassung, ferner ist die Stellung der Brillengläser vor dem Auge gleichermaßen von entscheidender Bedeutung. Ob geneigter, gekrümmter, wie weit vor dem Auge sitzt das Brillenglas tatsächlich in dieser Fassung, und auch die Winkelstellung der einzuarbeitenden Brillengläser ist als Wissen unabdingbar.

 

Dieses ist den meisten Brillenträgern jedoch nicht bewusst und wird vom reinen Internetlieferanten i.d.R. auch erst gar nicht erwähnt.

Auffallen dürfte, daß diese Leistungen vom Besteller ohne augenoptische Vorkenntnisse schlichtweg nicht korrekt erbracht werden kann. Auch eine beim Augenoptiker vor Ort ausgesuchte Brillenfassung wird (da es ja nur um die Suche ging) nicht auf den endgültig-optimalen Sitz hin angepasst gewesen sein.

Erst danach (!) lassen sich die richtigen Einarbeitungsangaben für die Brillengläser ermitteln.

 

Tatsache ist:

1.) Ermittelte Daten einer anderen Brille lassen sich grundsätzlich nicht fehlerfrei auf die nächste Brille übertragen.

2.) Auch die abgeschriebenen Angaben eines Brillenpasses helfen Ihnen nicht wirklich weiter, da schon alleine der Abstand Brillenglas zum Auge (HSA genannt, der "Hornhautscheitelabstand") bei der neuen Brille ein anderer sein kann bzw. wird, und ggf. nunmehr erforderliche Brillenglas-Stärkenänderungen vollkommen unberücksichtigt bleiben.

Dieses ist das Grundproblem der Internet-Anbieter und es ist aktuell auch nicht zu lösen.

Über die Deklaration von Internet-Gleitsichtbrillen und der Warnung, daß diese im Strassenverkehr generell (Stand 12/2015) eine Gefahr darstellen können, erfahren Sie im enstprechenden Beitrag auch auf diesen Seiten ( optikgutachter.de )

 

Ferner:

In Erkennung der vorgenannten Unzulänglichkeiten suchen die Internet-Shops aktuell Kooperationspartner -möglichst- vor Ort.

Also den Augenoptiker, beim dem Sie schon vorher waren.......... Dieser soll die erforderlichen Angaben zur korrekten Anfertigung ermitteln und weiterleiten. Unabhängig von der rechtlichen Seite her -die ich nicht zu kommentieren habe- stellt sich nunmehr die Frage für den Brillenträger:

Wenn ich sowieso zum Augenoptiker gehen muss, was nützt mir dann die Bestellung im Internet ?

Die schnelle Bestellung einer geringwertigen und somit geringpreisigen Ausführung ist ja zwischenzeitlich -begründet- hinfällig geworden......

 

Der sogenannte "Beratungsdiebstahl"

Feststellungen -wie zuvor dargelegt-:

• Präzise Informationen zur Fertigung der Brille kann der Kunde vollumfänglich nicht selber beibringen.

• Der Internet-Versender von Brillen kann dieses auch nicht, gleichzeitig spart er sich dadurch die meisten Kosten. Als Nutznießer ist er -wenn er korrekt anfertigen möchte- auf die Leistung anderer zwingend angewiesen.

• Somit bleibt nur der Weg zum Augenoptiker vor Ort, wobei dieser "selbstredend" nicht bemerken darf bzw. soll, daß er gerade seiner Konkurrenz zuarbeitet.

 

In der Branche kursiert deswegen seit geraumer Zeit der Begriff des "Beratungsdiebstahls".

Die Branche ist wenig erfreut: Beraten, Arbeiten, Ermitteln und Messungen mit teuren Spezialgeräten -bei einer erwarteten hochgradigen Aus- und Fortbildung mit allen Finessen- wird als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Nur eine Gegenleistung vom Kunden wird teilweise nicht einmal -auch nur im Ansatz- in Erwägung gezogen.

Freilich muss der "Kunde" aber die zwingend notwendigen Daten irgendwie vom Fachmann erhalten. Der Weg über ein Internet-Forum mit anwesenden Augenoptiker-Meistern wird gerne zunächst beschritten. Ohne reale Messung ist jedoch auch hier keine sinnvolle Auskunft möglich.

 

Es verbleibt nur der Gang zum Fachgeschäft.

Beliebte Ausreden und sonstige Nennungen als Begründung (zum "Beratungsdiebstahl"):

Die Angaben vom Augenoptiker vor Ort (nebst aller Zentrierdaten !) werden benötigt, weil

• ich einen Kostenvoranschlag an meine Versicherung vorab einreichen muss...

• der Betriebsarzt die Angaben für seine Unterlagen benötigt...

• eine Schutzbrille über einen Werks-Vertrags-Optiker gefertigt werden soll...

• eine Tauchmaske über die Tauchschule gemacht werden soll...

• der Personalchef (??!) diese Angaben zur Vervollständigung seiner Unterlagen benötigt...

• ich generell dieses für die eigenen Unterlagen benötige... (obwohl nie eine Brille geliefert wurde)   u.v.m.

 

Ich darf ich noch hinzufügen:

Die reinen Internet-Versender sind sich vollkommen bewusst, daß weitere nicht erbringbare Grund-Leistungen wie das Anpassen der Brille nach Anfertigung, ferner auch kleine und grosse Reparaturen, die Pflege und Instandhaltung etc., nur und ausschließlich von den ortsansässigen Augenoptikern gemacht werden können.

 

Fakt ist, daß viele Augenoptiker diesen Service bei einer Internet-Brille erst gar nicht leisten wollen (müssen sie auch nicht), oder sich diese Leistung entsprechend bezahlen lassen.So ist eine Vorkasse nicht unüblich (Bsp.: Je angefangene 15 Minuten = 15 €).

Fehlanfertigungen infolge Falschangaben oder ungenügender Bedarfsermittlung können natürlich auch hierbei letztendlich nicht beseitigt werden.

• Ich darf also mit dieser -Ihrer jetzigen Kenntnis- nachweislich behaupten, daß gutes, beschwerdefreies Sehen mit reinen Internet-Brillen nur zufällig ist.

• Auch ein zunächst besseres Sehen als mit der bisherigen Brille beinhaltet u.a. nicht die Grundproblematik eines von Ihnen zunächst nicht bemerkbaren, selbstauszugleichenden künstlichen Schielens infolge inkorrekter Zentrierangaben.

 

Der "Trick" ist:

Da man sich keine 2 Brillen unterschiedlicher Leistung anschafft können und werden Sie zunächst gar nicht in Erfahrung bringen, daß es auch ganz anders geht.

Wissen Sie wirklich, um wieviel besser Sie ggf. hätten sehen können, wenn Sie richtig beraten, anders eingekauft und verarbeitet worden wäre ?

Als auf Neutralität vereidigter Sachverständiger darf ich Ihnen hiermit versichern, daß alle diese Argumente Fakt sind.

 

 

FAZIT - Brilleneinkauf im Internet / Vorteile - Nachteile:

 

VORTEILE:

• Mit umfänglich richtigen Angaben (seitens des Bestellers) kann der Internet-Anbieter zu einem sehr günstigen Preis liefern.

• Als Nutznießer der Ermittlungsarbeit anderer, kann er beinahe jeden Kostenvoranschlag der Augenoptiker vor Ort unterbieten. (Er braucht nur das Material, den Zusammenbau und die postalische Zustellung zu berechnen.)

NACHTEILE:

• Zwingend erforderliche Erkenntnisse und Datenermittlungen eines "gefahrengeneigten" Handwerks (mit Meisterpräsenz-Pflicht) werden dem Besteller der Brille überlassen:

Infolge dessen werden Internetbrillen (seit 12/2015) mit dem Zusatz versehen, daß sie für die Teilnahme am Strassenverkehr eine Gefahr darstellen können bzw. werden.

• Gutes Sehen -auch auf Dauer- kann hierbei fundiert begründet als Zufall bezeichnet werden, da nicht alle notwendigen Informationen zum bestmöglichen Sehen erbracht werden können.

• Ausser der reinen Materialleistung und einigen geringfügigen Erklärungen, erhalten Sie beim Internet-Brillenkauf nur sehr wenig.

• Sämtliche notwendige Service-Leistungen können vom Internet-Versender nicht erbracht werden.

• Für jedwede Hilfe beim täglichen Gebrauch sind Sie auf den ortsansässigen Augenoptiker weiterhin zwingend angewiesen. (Ein "Folgekostenproblem", falls dieser überhaupt tätig wird bzw. werden möchte.)

• Sich herausstellende bzw. resultierende, spätere Augen-Probleme obliegen der Nachweisbarkeit (und sind rechtlich nur über den Anwalt bzw. ein Gericht zu klären).

 

Der Vergleich von Leistungen, welche vor Ort und über das Internet erbringbar sind (und welche nicht): >>>Vergleich_AO_Internetlieferant_12/2015.pdf<<<

 

Stand 12/2015

Weitere Informationen zum Thema "Internet-Kontaktlinsen" finden Sie auch auf diesen Seiten von optikgutachter.de

 

Real time web analytics, Heat map tracking

Besucherzähler - Seitenaufrufe Stand 13.03.2024 (fix): 3.677.784

Total: 566006

 84.9% 0.5%
 5.7% 0.4%
 2.2% 0.3%
 1.6% 0.2%
 0.8% 0.2%
 
Copyright © 2024 www.optikgutachter.de. All Right Reserve.
Partner of Joomla Perfect Templates