Gutachten für Staatsanwaltschaften
Gutachten für eine Staatsanwaltschaft werden i.d.R. beim "Verdacht auf......" und nur von Selbiger in Auftrag gegeben.
Die zu erstattenden Gutachten umfassen häufiger die Bereiche:
• Ermittlungen beim Verdacht Abrechnungsbetrug zu Lasten einer
– gesetzlichen Krankenkasse
– privaten Krankenversicherung
• Ermittlungen beim Verdacht auf Versicherungsbetrug zu Lasten einer Haftplichtversicherung bei
– Schäden an Brillen 1 / Plausibilitätserklärungen im Schadensfalle
– Schäden an Brillen 2 / Sachstandsfeststellungen über das beschädigte Gut
(Sh. auch hier: Gutachten für Versicherungen)
Ich darf an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass die meine gutachterliche Tätigkeit der absoluten Schweigepflicht unterliegt und ich auf dieser Internet-Seite selbstverständlich keine weiteren Informationen im Detail liefern kann, will, werde oder möchte.
Anfragen von Staatsanwaltschaften erfolgen i.d.R. erst mündlich und dann erst schriftlich, denn es ist -wie immer- u.a. vorher von mir zu überprüfen, ob die gestellte/n Frage/n auch in mein vereidigtes Fachgebiet fällt.
Kontakt: Sh. Impressum
(Anfragen von Privatpersonen zu staatsanwaltschaftlichen Gutachten sind unerwünscht und werden nicht beantwortet.)