Der Aufgabenbereich eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (für das Augenoptiker-Handwerk)

Gemäß Vereidigung hat der Sachverständige unabhängig und neutral zu überprüfen, ob das betreffende Objekt (z.B. eine Brille) nach dem Stande der Technik und den Regeln der deutschen (hier der Augenoptiker-) Branche korrekt angefertigt wurde.

Korrekte Anfertigungen bedingen nicht nur Feststellungen über das gelieferte Produkt, sondern auch den richtigen Weg der Anfertigung:

Bspw. wurde korrekt geprüft, gemessen etc. ???

Link(Bsp.: Urteile zu unzulässigen Autorefraktomater-Verordnungen.)

Er darf überall in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, ist also nicht an seinen Heimatort oder seine Region gebunden.

 

Ferner zählt u.a. zu meinem vereidigtem Fachbereich Augenoptik :

• Die neutrale Zeit-Gebrauchwert-Ermittlung von Brillen

• Die Plausibilitätsprüfung zu Schadenshergängen (i.d.R. Versicherungsfälle)

• Kostenvoranschlagsprüfungen für Leistungsträger (i.d.R. Krankenkassenfälle)

• Überprüfungen der gelieferten Leistungen zu vorgenommenen Abrechnungen (i.d.R. von Staatsanwaltschaften bei dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug)

 

Sollten die von Ihnen gestellten Fragen nicht in das Tätigkeitsgebiet des Sachverständigen (für sein vereidigtes Gewerk) fallen, so werden Sie hierüber beim ersten Klärungsgespräch informiert.

 

Hinweis:

Es ist nicht Aufgabe des Sachverständigen juristische Erklärungen jedweder Art abzugeben !

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