Der Aufgabenbereich eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (für das Augenoptiker-Handwerk)
Gemäß Vereidigung hat der Sachverständige unabhängig und neutral zu überprüfen, ob das betreffende Objekt (z.B. eine Brille) nach dem Stande der Technik und den Regeln der deutschen (hier der Augenoptiker-) Branche korrekt angefertigt wurde.
Korrekte Anfertigungen bedingen nicht nur Feststellungen über das gelieferte Produkt, sondern auch den richtigen Weg der Anfertigung:
Bspw. wurde korrekt geprüft, gemessen etc. ???
(Bsp.: Urteile zu unzulässigen Autorefraktomater-Verordnungen.)
Er darf überall in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, ist also nicht an seinen Heimatort oder seine Region gebunden.
Ferner zählt u.a. zu meinem vereidigtem Fachbereich Augenoptik :
• Die neutrale Zeit-Gebrauchwert-Ermittlung von Brillen
• Die Plausibilitätsprüfung zu Schadenshergängen (i.d.R. Versicherungsfälle)
• Kostenvoranschlagsprüfungen für Leistungsträger (i.d.R. Krankenkassenfälle)
• Überprüfungen der gelieferten Leistungen zu vorgenommenen Abrechnungen (i.d.R. von Staatsanwaltschaften bei dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug)