Das Urteil des Landgerichts Kiel ( Az.: 16 O 20/11 ) 30. Oktober 2012
Internet-Brillenversender können die korrekte Anfertigung einer Brille nicht gewährleisten und die DIN-EN-ISO-Normen -wenn überhaupt- nur zufällig einhalten.
Grund: Die notwendigen Informationen können vom Besteller nicht beigebracht werden. (Anmerk.: Deswegen werden diese bei der Bestellung auch gar nicht erst abgefragt. Diese Daten werden vom Internet-Shop geraten.)
Zum Download des Urteils:
► 2012_LG Kiel_Werbung mit erstklassiger Optiker-Qualität verboten.pdf
Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Prof. Grein,
bei welchem ich mich hiermit nochmals bedanken möchte !
Zum Download des Gutachtens:
► 2012_Landgericht_Kiel_Az_16_O_20_11_Gutachten_Prof_Grein .pdf