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Arbeitsplatzbrille / Bildschirm-Arbeitsplatzbrille

Sinn und Zweck, Kosten, wer zahlt was, sinnvolle Anfertigung;

1. Worum es überhaupt geht und die "ArbMedVV"

Fast jeder Arbeitnehmer arbeitet mehr oder weniger häufig an Computern oder an sonstigen elektronischen Anzeigegeräten (z.B. als Kassierer/in) und die Zunahme dieser Arbeitsplätze in schlichtweg "Fakt".

(Bildschirm-) Arbeitsplatzbrillen werden benötigt, wenn die "normale" Brille diesen Anforderungen nicht -oder nicht mehr- genügt.

Da ich keine juristischen Aussagen treffen darf, kann und will:

Ein Jurist könnte Ihnen erklären, daß bei festgestellter Notwendigkeit der Arbeitgeber Ihnen diese spezielle Brille als Sachwertleistung zu stellen hat.

Das bedeutet aber nicht, daß Sie demnächst alle Ihre Brillen vom Arbeitgeber bezahlt bekommen !

Denn diese Brillen dienen rein der Aufrechterhaltung Ihrer vollen Sehleistung am Arbeitsplatz bzw. Aufrechterhaltung Ihrer Arbeitskraft ("Besser Sehen = weniger Fehler = höhere Leistung") und haben übrigens grundsätzlich keine Strassenverkehrstauglichkeit !

Dieses bedeutet, daß wenn Sie "nur" eine reine Fernbrille benötigen -und diese auch optimales Sehen am Arbeitsplatz ermöglicht- selbige vom Arbeitgeber nicht (!) zu stellen ist. Gleiches gilt für Lesebrillen, die den benötigten Sehbereich am Arbeitsplatz (volle Schärfe in den benötigten Distanzen - Schärfentiefe) vollumfänglich abdecken.

 

Die ArbMedVV regelt die Vorsorgeuntersuchung(en), ferner wird zitiert:

Teil 4 zu ArbMedVV- (Punkt 2) Angebotsuntersuchungen bei (Sonstige Tätigkeiten):

1. Tätigkeiten an Bildschirmgeräten
Die Pflicht zum Angebot einer Untersuchung beschränkt sich auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Ergebnisse dieser Untersuchung eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen.

§ 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden.

Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Untersuchungsergebnis ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;

 


 

2. In der Praxis von Augenoptikern

Zunächst hat eine sogenannte befähigte Person (aktuell: Augenarzt) die Notwendigkeit dieser Extrabrille (mittels Sehtests) festzustellen.

Diese Feststellung ist nur möglich, wenn

• der Arbeitsplatz bzw. dieSehdistanzen VORHER gemessen wurden

um nachfolgend (!)

• die Einstellfähigkeit der Augen auf die gemessenen Distanzen

• und jetzt die korrekten Brillenglasstärken nebst der

• Bauart: Einstärken- oder Mehrstärkenausführung zu ermitteln

Hinweis:

Liegen diese Grund-Parameter nicht vor, ist gutes Sehen am Arbeitsplatz nur Zufall.

 

Anders ausgedrückt:

1. Arbeitsplatz-Sehdistanzen ermitteln (Augenoptiker, Patient oder Arzt)

2. Einstellfähigkeit der Augen (fachl. "Akkommodationsfähigkeit") ermitteln (Augenoptiker oder Arzt)

3. Prüfung auf Tauglichkeit der vorhandenen Stärken (Augenoptiker oder Arzt)

4. Im Bedarfsfalle die notwendigen Stärken verordnen (Augenoptiker oder Arzt)

5. Die Bauart (Ein-, Zwei-, oder Drei-Stärken bzw. Gleitsicht) verordnen (i.d.R. Augenoptiker)

 

Download des Messblatts für Patienten/Kunden (pdf):

Das Arbeitsplatz-Distanz-Meßblatt für Kunden

 

Ablauf einer verantwortungsvollen Beratung durch Ihren Augenoptiker

(Benötigte Mindest-Informationen für eine sinnvolle Anfertigung, u.a.):

Nachstehende Auflistung als pdf-Dokument gewünscht ?:

Seriöse Beratung bei Arbeitsplatz-Brillen

 

• Ermittlung und vor allem intensive Beratung zum Einsatzgebiet

• Wie, wo, Lichtverhältnisse, berufsspezifische Besonderheiten u.v.m.)

• Ermittlungen zur Bauart

• Aufzeigung und Darlegung von Brillenglastypen, deren Unterschiede.

• Auch: Differenzen von bauartgleichen Gläsern unterschiedlicher Hersteller,

deren Vor- und Nachteile, Preisvergleiche hierzu, u.v.m.

 

• Beratung zur Form und Grösse der Brillenfassung

•  Keinesfalles die Fassung alleine aussuchen !

• "Selber aussuchen" berücksichtigt nicht die vollumfängliche

• Nutzbarkeit der Brille zu/in den erforderlichen Stärken und Sehbereichen,

bzw. das resultierende -ggf. unnötige- Gewicht nach Anfertigung.

(Spezielle -zur Verfügung stehende Programme- berechnen das Gewicht und

die Dicken der Gläser auf 3/10 mm bzw. 0,50 Gramm genau.)

• Nur so weiss man vorher, welche Gewichtseigenschaften hinterher vorliegen.

 

• Beratung und sinnvolle Auswahl des Materials der "Gläser"

• Mineral, Kunststoff, ggf. Polycarbonat etc. und deren Eigenschaften im Vergleich

 

• Beratung und Auswahl der Abbildungsqualität der Brillen-"Gläser"

• Randschärfe -es gibt erhebliche Unterschiede (!)-

• Abbildungsqualität der Materialien und deren Unterschiede

• Ermittlung, Beratung, Aufzeigung des sinnvollsten Einsatzes

• Mögliche Härtungen und deren Unterschiede, etc.

 

• Vergütungen, Härtungen und Filterwirkungen von Brillengläsern

• Entspiegelungen: Welche gibt es ? Welche sind wofür und wie wirken sie ?

• Mögliche Härtungen und deren Unterschiede

• Filterwirkungen und deren Einsatzgebiete

• (Abfrage der Lichtverhältnisse...)

• Erhältliche weitere Oberflächeneigenschaften (z.B. "Lotus-Effekt", Anti-Statisch etc.)

 

• Sorgfältige Messung und Bestimmung der Zentrierdaten

• Zunächst Anpassung der Fassung, dann (auch) u.a.:

• Messung des Augenabstandes (R / L einzeln)

• Messung der Durchblickshöhe (R / L einzeln)

• Messung der Soll-Lage der ggf. unterschiedlichen Wirkungsbereiche

 

• Nach Anfertigung:

• Endanpassung der Brille; Optimalen, beschwerdefreien Sitz gewährleisten etc.

• Einweisung zur optimalen Nutzung der Sehbereiche

• "Probeschauen" zur optimalen Kopfhaltung, ggf. Korrekturen

• Einweisung zum optimalen Sehen bezogen auf kundeneigenen Arbeitsplatz

 

• Nachkontrollen und regelmäßiger Service zum optimalen Sehen

• U.a.: Pflegehinweise - Welche gibt es, welche sind sinnvoll ?

• Nutzung und Aufbewahrung

• Regelmäßige Stärkenkontrollen u.v.m.

 

Aus Erfahrung nimmt eine ordnungsgemäße Beratung des Kunden -vieles muß ermittelt, besprochen, individuell abgestimmt und gemessen werden- circa 1 Stunde Zeit und mehr in Anspruch. Ich darf daher darauf hinweisen, daß eine Terminabsprache mit dem Augenoptiker Ihres Vertrauens sehr sinnvoll ist. So kann er/sie sich Ihnen auch entsprechend vollumfänglich widmen.


 

3. Arbeitgeber und die Stellung von Bildschirm-Arbeitsplatzbrillen

Arbeitsplatzbrille: Zuschuss Arbeitgeber

Es steht nirgendwo geschrieben, wieviel der Arbeitgeber für diese Brille zu bezahlen hat. Insofern hat der Arbeitgeber seine Pflicht auch erfüllt, wenn er dem Arbeitnehmer eine Brille in der geringstwertigen Ausführung stellt. (Natürlich zahlt der Arbeitgeber keine Massivgoldbrille in Designer-Ausführung mit den teuersten Brillengläser, die für Geld zu haben sind.)

 

Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Wetzel:

Vertragsverhältnisse

"Nach dem Gedanken der ArbMedVV stellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber – soweit erforderlich – eine Bildschirm-Arbeitsplatz-Brille zur Verfügung. Da die Bildschirm-Arbeitsplatz-Brille als Arbeitsmittel vom Arbeitgeber aufgrund ihrer Eigenschaft als Sonderanfertigung nicht vorrätig halten kann, schließt der Arbeitgeber mit dem Augenoptiker (den sich der Arbeitgeber aussuchen kann) einen Vertragüber die Herstellung und Abgabe einer BAB – zu Gunstenseines Arbeitnehmers.

In der Praxis wird es wohl häufig so sein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein festen Betrag zusagt, den dieser für die Anschaffung einer BAB verwenden darf."

__________

 

In der Praxis ist es nicht unüblich, daß der kostenbewusste Arbeitgeber bei Augenoptikern nach Basisausführungen zum geringsten Preis anfragt.

Dieses geschieht häufig unter dem Hinweis, daß der Lieferant aufgefordert wird, seinen ggf. nicht kostendeckenden "Kampfpreis" doch bitte mit Zusatzverkäufen abzudecken.

In der Branche nennt man ein solches Kampfpreisangebot für den Arbeitgeber einen sogenannten "Frequenzbringer", das bedeutet für den Anbieter: "Ist der Kunde erst einmal im Laden, kauft er bestimmt noch irgendetwas hinzu." bzw. "Je mehr Kunden den Laden betreten, desto höher ist die Verkaufschance."

Die Branche weiss ferner, daß die durchschnittlichen Anfertigungskosten für eine Bildschirm-Arbeitsplatz-Brille deutlichst höher als manche "Kampfpreise" sind.

Somit ist es dann nicht verwunderlich, daß zur Kostendeckung dieser Brille Zusatzverkäufe (zwingend) notwendig werden, auch wenn sich der Kunde hierdurch plötzlich bedrängt fühlt.

"Aber meinen Zuschuss erhalte ich ja nur hier." sagt sich der Kunde. • Eben, genau das ist der Punkt ! •

 

Liefern will der "Vertragsoptiker" des Arbeitgebers auch für den Kampfpreis: Das hat er ja schriftlich mit seinem Angebot bestätigt.

Bsp.: Der nunmehr ausgewählte Augenoptiker wird dem Arbeitnehmer als der zu Wählende genannt. Im Geschäft erfährt der Kunde dann, daß sein Arbeitgeber den Zuschuss "Pauschal gemäß Abschluss" gewährt, und er bitte diverse Zuzahlungen für eine ihm genehme Ausführung -welches zu besserem Sehen führt bzw. führen soll- zu leisten hat. (Oder beispielsweise "etwas mehr" für eine schickere Fassung.)

• Möglicherweise könnte ein Jurist Ihnen erklären, daß Sie an die Aufforderung des Arbeitgebers -infolge seines Abschlusses- doch zum "Optiker XY" zu gehen, gar nicht verpflichtend gebunden sind.

• Möglicherweise könnte der Jurist Ihnen aber auch darlegen, daß "nur" ein Sachwertanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht, und bei Kauf einer Bildschirm-Arbeitsplatzbrille anderswo, ein Zuschuss vom Arbeitgeber ggf. nicht zu erfolgen braucht......

• das es sinnvoll ist, dem Arbeitgeber vor Anschaffung dieser Brille einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung des Basisbetrages -auch bei Lieferung durch einen anderen Optiker- vorzulegen.

 

Es ist bekannt, daß einige Arbeitgeber bereits realisierten, daß eine höherwertige Ausführung (also keine "Minimal-Qualität") zu einer deutlich besseren Arbeitsleistung, somit zu einer höheren Produktivität und einer besseren Wirtschaftlichkeit der Mitarbeiter führt.

Fakt ist: "Besser Sehen = weniger Fehler = höhere Leistung" Insbesonders auch: Zeiteinsparung durch freie (!) optische Erfassung des Arbeitsplatzes

 Somit gibt es auch Arbeitgeber, die infolge dieser Erkenntnis weitaus mehr, (bishin zur vollständigen Erstattung) einer angemessenen (!) Brille, zu zahlen

bereit sind.

Ich bitte aber auch um Beachtung:

• Eine sinnvolle (!) Ausführung ist hiermit gemeint.

• Nicht alles, was geliefert werden kann, muss man auch haben !

 


 

4. Der Weg zur Bildschirm - Arbeitsplatzbrille

4.1 Feststellung durch eine fachkundige Person (Augenarzt) der Notwendigkeit dieser Extrabrille

 

4.2 Ermittlung der Arbeitsplatz-Distanzen

Download dieses Vordruckes für Kunden (pdf):

Messungen am Arbeitsplatz

 

4.3 Ermittlung der benötigten Sehstärke für diese Distanzen

(Augenarzt ggf. Augenoptiker-Meister)

Hinweis: Unabdinglich ist u.a. hierbei die Messung der noch vorhandenen, natürlichen Einstellfähigkeiten der Augen auf nähere Bereiche (Fachl.: Akkommodationsfähigkeit), ferner die Korrekturdistanz (Fachl.: HSA) bei welcher die gemessenen Wirkungen auch richtig sind.

Ohne diese Angaben ist die Ermittlung der weiteren Notwendigkeiten sinnlos bzw. grob "daneben".

 

4.4 Ermittlung der benötigten Bauart zur Abdeckung der Bereiche

- Einstärkengläser, oder

- Mehrstärkengläser:

"Bifokal"      = Zweistärken

"Trifokal"     = Dreistärken

"Multifokal" = Gleitsicht = stufenloser Übergang f. alle Bereiche (durch Augenoptiker-Meister/in)

 

4.5 Mitteilung an den Arbeitgeber zur Genehmigung des Kostenvoranschlages, nachfolgend Ausführung

Organigramm zum Download (pdf):

Der Weg zur Arbeitsplatzbrille (pdf)

 


 

5. Das Programm für Augenoptiker zur Berechnung und zum Nachweis der erforderlichen Korrektionsart & Stärken

 • Dieses Programm steht Ihnen kostenlos zur Verfügung •

 

Hinweise:

Geschrieben mit OpenOffice 3.x & 4.x stellt dieses "Programm" eigentlich ein Tabellendokument mit Auto-Berechnung aller Möglichkeiten dar.

Nach Eingabe der Distanzen und Sehstärken (Ferne), ggf. Add. für/auf 40cm, der Akk.-Fähigkeit, HSA etc. pp., können Sie die 2 Seiten umfassende Auswertung des Ergebnisses -für den Laien verständlich- ausdrucken.

Zeitaufwand der Eingabe: Max. 2 Minuten, (Analphabeten brauchen deutlich länger. "Spässle" gemacht !)

 

⇒ pdf-VORSCHAU (3 S.) der Ansicht & Auswertung:

Download Musterauswertung (pdf) 

 

⇒ DAS PROGRAMM und alles weitere finden Sie hier:

Zum Download-Bereich

 


 

Mit freundlicher Genehmigung des Autors:

"Fragen und Antworten zur Brille am Bildschirmarbeitsplatz"

DOZ 02-2011 von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Wetzel

 

Zum Download-Bereich (der pdf-Datei)

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