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Schlüssige Beweisführung in augenoptischen Gutachten:

Argumente und Gegenargumente

Vorbemerkung:

Es wird als selbstverständlich angesehen, daß sämtliche Gutachten für den Laien verständlich abgefasst werden, d.h. jeder (!) muss das Ergebnis eines Gutachtens schlüssig nachvollziehen können. Hierzu ist u.a. immer (!) der Nachweis für die Darlegungen bzw. für die Schlussfolgerungen zu erbringen.

 

Gefordert wird:

Komplizierte Sachverhalte sind sowohl für den Laien verständlich, als auch für den Fachmann erklärlich darzulegen und vor allen Dingen auch zu beweisen, ferner sind pauschale Behauptungen nach Ansicht rechtsbezogener Personen zunächst stets (!) in Zweifel zu ziehen.

 

Das Problem:

Vielfach werden Gutachten erstellt, welche Pauschalargumente als einen Nachweis darstellen. Die Folge:

In Ermangelung eigener Fachkenntnisse glaubt nunmehr der Laie, dass das Ergebnis fundiert wäre und somit richtig sei. Anhand zweier Beispiele darf ich Ihnen verdeutlichen, dass dieses leider häufig nicht der Fall ist

 

Argumente und Gegenargumente aus der augenoptischen Praxis

1. Der "Klassiker": Stimmten die Brillenglasstärken ?

Es wird behauptet, daß zurückliegend festgestellte Brillenglasstärken gemäß Verordnung stimmen, oder auch nicht.

 

Gegenargumente:

"Das Auge ist ein lebendes Organ, es kann nachweislich auch täglichen (!) Schwankungen unterliegen, weisen Sie mir bitte heute nach, welche Stärke damals tatsächlich vorlag ?!"

 

Begründung:

Dieser Nachweis der Stimmigkeit einer diesbezüglichen Aussage wird niemals glaubwürdig erbracht werden können, da eine korrekte Brillenglasbestimmung zum gleichen (!) Zeitpunkt hätte durchgeführt werden müssen, welches "zumeist" nicht erfolgte.

Gleich welche befähigte Person eine diesbezügliche Behauptung aufstellt (Augenoptiker, vereidigte oder selbsternannte Gutachter, oder welcher Arzt auch immer): Auch das gesunde Auge unterliegt täglichen Schwankungen.

Befragen Sie Ihren Arzt zu den medizinischen Hintergründen, oder Ihre/n Augenoptiker-Meister/in als gelernten Refraktionisten ("Brillenglas-Stärken-Messtechniker/in", übrigens mit Verordnungszulassung):

Schwankungen können vorliegen.

 

Ferner können ggf. nicht bekannte oder erkannte Erkrankungen bzw. die möglichen Nebenwirkungen von Medikamenten (ob die Einnahme selbiger zugegeben wird oder nicht sei dahingestellt) einen erheblichen Einfluß auf das Ergebnis haben.

Ein erfahrener Pharmakologe erzählte mir glaubhaft, daß selbst Aspirin eine Nebenwirkung auf die Augen haben kann. Das habe ich überprüft: Die Packungsbeilage weist diesbezüglich tatsächlich darauf hin.

Es sei noch angemerkt, daß in der Pharmakologie folgendes gesagt wird: "Ein Medikament, welches keine Nebenwirkungen hat, hat vermutlich überhaupt keine Wirkung." Die Frage "Welche Wechselwirkungen ggf. nunmehr auftraten, und ob Sie wohl damals tatsächlich einen Einfluss hatten ?" konnte mir bis heute niemand beantworten...

 

Somit darf ich ausführen, dass die seriöse Feststellung einer zurückliegend benötigten Brillenglasstärke unmöglich ist.

(Auch die Nennung einer Wahrscheinlichkeit bedeutet -in sich ja schon begründet- die Möglichkeit (!) der Unwahrscheinlichkeit.)

 


Argumente und Gegenargumente aus der augenoptischen Praxis

2. Der häufigste Fall: Schnellgutachten für Versicherungen

Es wird in einem Versicherungsgutachten behauptet, daß die Beschädigung einer Brille gemäß Schadenschilderung so nicht erfolgen konnte, da:

a) "...Kräfte aus unterschiedlichen Richtungen wirkten."

b) "...nach der Art der Schadensschilderung ein anderes Schadensbild vorliegen müsste."

c) "...unsere Untersuchungen in der Rekonstruktion ein anderes Schadensbild ergaben."

Weitere Aussagen unterbleiben zumeist, und/oder es wird häufig versucht, mittels "Zusammenarbeit mit renommierten Instituten oder Titelträgern" den Anschein der Glaubwürdigkeit zu erwecken. Weitere Aussagen sind vielfach nur vom Fachmann als schwammige Behauptung zu erkennen.

Nur eines fehlt: Der Nachweis als Beweis.

 

Gegenargumente

Zu "a+b":

Fehlender Nachweis bzw. Beweis, es handelt sich hierbei um eine reine Behauptung. Eine Hinterfragung könnte so erfolgen:

• Treten Sie bitte zur Vervollständigung Ihres Gutachtens noch den bislang fehlenden Beweis an (für den Laien vollumfänglich verständlich erklärt).

• Berufen Sie sich dabei keinesfalles auf allgemeine Erkenntnisse oder Aussagen gleich welcher Art.

• Führen Sie fallspezifisch und mit allen relevanten Details in Einzelaufstellung genau auf, warum Sie zu der genannten Schlußfolgerung kamen bzw. kommen mussten. 

• Beweisen Sie bitte in nachhinein somit ausführlich, warum nur Ihr Ergebnis zwingend korrekt sein muss."

 

Zu "c":

Ebenfalles fehlender Nachweis, es gilt gleiche Aussage wie zu "a" und "b". Insbesondere kommt hinzu, daß eine evtl. erfolgte Rekonstruktion nicht mit der bezogenen Brille durchgeführt werden konnte bzw. durfte, da diese unverändert zu bleiben hat.

Auch mit bauartgleichen Brillen (oder z.B. identischen Gestellen aus gleicher Produtionscharge) ist ein Nachweis nicht zu führen:

Beweisen Sie mir bitte, daß die streitgegenständliche Brille die gleichen Eigenschaften hat bzw. hatte wie das untersuchte Objekt.

Dieser Zweifel wird hiermit begründet:

Rein produktionstechnisch kann es sich ja auch um das "Montagsmodell" mit anderen Eigenschaften handeln.

 

Hinweis:

I.d.R. können die tatsächlichen Materialeigenschaften nur durch chemische bzw. physikalische Untersuchungen durch ein hierauf spezialisiertes Materialprüfungsinstitut am Objekt selber gestestet werden:

Hierbei ist i.d.R. meist die -nicht erlaubte- Änderung bzw. Zerstörung des Objektes bei dieser Untersuchung die unabdingbare Folge.

Somit kann zumeist das streitgegenständliche Objekt nicht einwandfrei untersucht werden, ferner kann auch nicht bewiesen werden, daß das Vergleichsobjekt dieselben Eigenschaften hatte.

 

Schlußfolgerung:

Es kann festgestellt werden, daß durch vergleichende Untersuchungen mit anderen Objekten keinen Nachweis oder Beweis für die tatsächlichen Eigenschaften zu erbringen ist.

 

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wolfgang Hirt

 

 

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