Seite 3 von 8
Zu 3: Der "Unsinn" mit dem Wiederbeschaffungs-Rythmus (den es gar nicht gibt)
Sehr häufig findet man in Gutachten zur Zeitwertermittlung einer Brille ein sach- und fachlich nicht nachvollziehbares Argument: Immer wieder wird ein sogenannter Wiederbeschaffungsrythmus aufgeführt, anhand dessen der "Wert" einer Brille einfach nach der Zeit heruntergerechnet wird.
So z.B.: "Der durchschnittliche Wiederbeschaffungsrythmus für diese Art Brille beträgt 3,6 Jahre, somit hat die Brille nach 1,8 Jahren nur noch 50% des Wertes....".
• DIESE BEHAUPTUNG IST GRUNDSÄTZLICH FALSCH ! •
Es lässt sich leicht nachvollziehen, daß z.B. eine Brille die 4 Jahre in der Schublade als griffbereite Ersatzbrille lag -und deren Stärken noch zu 100% korrekt sind- für den Inhaber noch vollumfänglich nutzbar ist. Ein Zeitwert von 0,00 € nach Ablauf von 3,6 Jahren kann da nicht richtig sein.
Auch ein geringer Restwert (als "Kulanz"-Restwert meist tituliert) spiegelt den Nutzen dieser Brille für den Träger nicht wieder.
Auch wenn dieses exakt ermittelt werden könnte, so stellen sich immer noch die Fragen:
-
Wäre dieses denn bei Ihnen persönlich auch der Fall gewesen ?
-
Kaufen Sie wirklich auf den Tag genau alle X,XX - Jahre eine neue Brille ???
Es sei an dieser Stelle mit Nachdruck darauf hingewiesen:
-
Explizit gibt es KEINE (!) spezielle Untersuchungen über die Wiederbeschaffung von unterschiedlichen Arten von Brillen (Sonnenbrille, Kinderbrille, Fernbrille, Lesebrille, Gleitsichtbrille, Bildschirmarbeitsplatzbrille usw.), sodaß eine Zeit-Angabe hierzu eine reine Vermutung/Schätzung und keine gesicherte (geschweige denn eine seriöse) Erkenntnis ist.
-
Die letzte Untersuchung über den Wiederbeschaffungsrythmus von Brillen stammt aus dem Jahre 2002 bzw. 2008 (Allensbach) und basiert nur auf Schätzungen und subjektiven Erinnerungen der Befragten.
Nachweise: